Hinweise zum Jugendschutz

Zur Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zutritt insbesondere zu Konzertveranstaltungen nur in Begleitung eines/einer Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten in Verbindung mit jeweils einer gültigen Eintrittskarte gestattet.

Bei Party-Veranstaltungen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren!

Für die Personensorgeberechtigten (Mutter und/oder Vater oder der Vormund) besteht die Möglichkeit, für einen Veranstaltungsbesuch in der Stadthalle Bremerhaven eine/einen Erziehungsbeauftragte/n zu benennen, die/der ein minderjähriges Kind während und nach der Veranstaltung begleitet und beaufsichtigt. Die erziehungsbeauftragte Person muss dieser verantwortungsvollen Aufgabe in jeder Situation gewachsen sein und darf nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer Rauschmittel stehen.

Bitte beachten Sie:

 

  • Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein.

  • Die erziehungsbeauftragte Person muss reif genug sein, dem Kind in jeder Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können.

  • Die sichere Heimfahrt des Kindes nach dem Veranstaltungsbesuch muss gewährleistet sein.

  • Es muss sichergestellt sein, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Begleitung des Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer Rauschmittel steht.

  • Grundsätzlich tragen die gesetzlichen Erziehungsberechtigten weiterhin die Aufsichtspflicht und die volle Verantwortung für das Kind, auch wenn ein Erziehungsbeauftragter benannt wurde.

Vordruck für die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG in der Stadthalle Bremerhaven:

Vordruck für Eltern

Wir weisen darauf hin, dass das Formular vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit einer Kopie des Personalausweises des unterzeichnenden Personensorgeberechtigten beim Einlass vorgezeigt und während der gesamten Dauer der Veranstaltung vom Minderjährigen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen ist.


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